Angebote zur Unterstützung im Alltag, Betreuungsangebote und Verhinderungspflege aus einer Hand.

Nutzen Sie Ihren Umwandlungsanspruch ab Pflegegrad 2, um mehr Leistungen von der Pflegekasse in Anspruch nehmen  zu können.

Pflegegesetze sind teilweise sehr kompliziert formuliert, so daß viele pflegebedürftige Menschen gar nicht wissen, welcher Anspruch auf Leistungen eigentlich  besteht, unter anderem , daß man nicht verbrauchten Sachleistungsanspruch umwandeln kann, um damit Entlastungsleistungen, wie z.B. stundenweise Demenzbetreuung, Begleitung zu Arztbesuchen u.s.w.

 

Rechenbeispiel :

 

Frau Müller ist pflegebedürftig mit Pflegegrad 2. Damit hat sie einen Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 724 Euro.

 Frau Müller kann nun 40 % von 724Euro für Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. ( Die Angebote müssen nach Landesrecht anerkannt sein.)

 

Dies ist allerdings nur im Umfang von 40 % der Pflegesachleistungen möglich.

 

Frau Müller hat somit noch Anspruch auf 40 Prozent  von 724 Euro in Pflegegrad 2 - also einen Betrag in Höhe von 289, 60 Euro.

724€       = 100 %

289,60 €  =   40 %

 

Finanzieren Sie Ihre persönliche Betreuung mit dem Entlastungsbetrag der Pflegekasse in Höhe von 125 Euro monatlich

Prüfen Sie Ihr Guthaben bei der Pflegekasse

Wann habe ich Anspruch ?                   Ab Pflegegrad 1

 

Wer erbringt diese Leistungen ?           anerkannte Betreuungs-und Entlastungsdienste                                                                                                                   

Ist ein Antrag notwendig ?                    Nein, reichen Sie die Rechnung des anerkannten 

                                                              Anbieters bei Ihrer Pflegekasse ein

 

 

Was passiert,wenn ich die Leistung     Werden die 125 Euro in einem Monat nicht oder     nicht sofort nutze ?                               nicht vollständig verbraucht, kann der Restbetrag                                                                 in den Folgemonaten bis zum Ende des                                                                               Kalenderjahres genutzt werden. Sollte der Betrag                                                                 im alten Kalenderjahr nicht ausgeschöpft werden,                                                               kann man diesen bis zum 30.06. im Folgejahr                                                                       übertragen, danach verfällt er.

 

                        

 

Beispiel:

 

Herr Schmidt besitzt seit 1. Oktober 2020 Pflegestufe 1, und  möchte ab 1.Februar 2021 eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen. Er hat den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro bisher noch nie in Anspruch genommen.

 

Er hat somit noch ein Restguthaben aus dem letzten Jahr in Höhe von 375 Euro.( Für Oktober, November und Dezember jeweils 125 Euro )

Zusätzlich jeweils 125 Euro aus dem Monat Januar und Februar 

375 € aus dem Vorjahr + 250 € aus den Monaten Januar und Februar = 625 Euro.

 

Somit hat Herr Schmidt im Februar ein Guthaben in Höhe von insgesamt 625 Euro, welches er für entlastende Leistungen nutzen kann. 

 


 

 

So kommen Sie zu Ihrer Betreuungslösung, die zu Ihnen passt :

Schritt 1

Sie vereinbaren mit uns ein kostenloses Beratungsgespräch bei Ihnen zu Hause, telefonisch, oder in unserem Büro.So lernen wir uns erstmal kennen, und Sie können uns sagen, welche Unterstützung Sie sich wünschen. z.B. Hilfe im Haushalt, Einkäufe, Begleitung zu Arztterminen, Entlastung pflegender Angehöriger, Demenzbetreuung, Beschäftigung wie gemeinsam Spielen usw.

 

Schritt 2

Nach dem Beratungsgespräch erhalten Sie von uns ein Angebot zur Unterstützung und Finanzierung. In der Regel werden die Leistungen durch die Pflegekasse finanziert.

 

Schritt 3 

Wenn Sie mit unserem Angebot einverstanden sind, schließen wir einen schriftlichen Betreuungsvertrag ab, und sind dann ab dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt für Sie da.

 

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